Beschwerden
Etwas läuft nicht so, wie Du es Dir vorstellst?
Dann kannst Du Dich hier offiziell beschweren.
Anmerkung für deine Beschwerde
Denk bitte daran, dass Deine Beschwerde
- ... fundiert (begründet) sein muss.
- ... möglichst konkret sein sollte (Beispiele / Situationen).
- ... respektvoll formuliert sein sollte.
- ... so formuliert sein muss, dass klar wird, worüber Du Dich beschwert.
Beschwerdestellen
Nutze dafür das anonyme Kontaktforumlar unten auf der Seite oder schreibe uns eine E-Mail.
Spezielle Beschwerden
Nutzt die Gelgenheit, mit Eurem Prüfer oder Eurer Prüferin in der Einsicht zu sprechen, oftmals können Punktabzüge begründet werden oder es werden noch Punkte verteilt.
Sollte Dein:e Professor:in nicht bei der Einsicht dabei gewesen sein, kannst Du auch einen Gesprächstermin separat mit ihm oder ihr vereinbaren.
Ihr habt die Möglichkeit, eine Kopie der Prüfung (inkl. Aufgabenstellung und Korrektur) einzufordern, um die Korrektur zu prüfen. Wenn es dabei Probleme gibt, schreibt uns eine E-Mail.
Falls viele mit den Prüfungsmodalitäten Probleme haben, dann sollte jeder eine eigene Beschwerde verfassen und einreichen über das offizielle Formular der Fakultät, sodass dann der Studiendekan Kontakt zu dem entsprechenden Prüfer aufnehmen kann. Je fundierter und konkreter die Beschwerden sind, desto bessere Erfolgschancen hat ein Dialog darüber. Denk immer daran, dass Du Leuten Deine Schwierigkeiten verdeutlichen musst, die die Klausur nicht geschrieben haben und gleichzeitig den Inhalt eher einfach finden werden.
- Wenn man im letzten Versuch eine Klausur nicht besteht, kann das sehr ägerlich sein. Erstmal Kopf hoch - Du bist nicht die erste Person, der das passiert! Einerseits kannst Du nach möglichen Alternativen Ausschau halten und andrerseits hast Du noch die Möglichkeit, der Bewertung förmlich zu widersprechen.
- Vorab: Es gilt die auf dem ENB-Bescheid eingetragene Rechtsbehelfsbelehrung!
- Grundsätzliches:
- Der schriftliche Widerspruch ist dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über die Zentrale Prüfungsverwaltung innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids zuzustellen.
- Am besten persönlich in den Briefkasten (Emil-Figge-Str. 61, 44227 Dortmund) vor Ende der Frist einwerfen.
- Bei Täuschungsversuchen gelten nicht die Corona-Freiversuchsregeln, sondern reguläre Prüfungsregelungen.
- Die AStA-Studienberatung kann Fakultätsextern zu WIderspruchsmöglichkeiten und -verfahren beraten.
- Für eine Neuorientierung stehen alle Studien(fach-)beratungen zur Verfügung. Hier gelangst Du zu unserer Übersicht (Fachschaft, Fakultät, Universität etc.).